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Der Kauf einer Immobilie verpflichtet zwar langfristig, ist aber bekanntlich oft das Ergebnis eines Schnäppchens, das man sich nicht entgehen lassen sollte. Sie glauben, Ihr Traumhaus oder Ihre Traumwohnung gefunden zu haben, aber die steigenden Zinsen für Immobilienkredite lassen Sie zögern? Dann ist es an der Zeit, den Taschenrechner zu zücken, denn interessante Steueranreize, die bereits existieren oder noch kommen werden, könnten Ihr Projekt erschwinglicher machen, als Sie denken.
Neu in 2023: Der Steuerkredit (Bellëgen Akt), mit dem ein Großteil der Registrierungs- und Umschreibungskosten erstattet werden kann, wurde von 20.000€ auf 30.000€ erhöht, d.h. 60.000€ für ein Ehepaar.
Dieser Steuervorteil ist jedoch auf den Kauf des Hauptwohnsitzes beschränkt und an Bedingungen geknüpft: Der Käufer muss innerhalb von zwei Jahren nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags in seine Wohnung einziehen und dort während eines ununterbrochenen Zeitraums von mindestens zwei Jahren bleiben.
Um die Wohnungsnot zu lindern und den Haushalten den Zugang zu Wohneigentum zu ermöglichen, hat der luxemburgische Staat eine Mehrwertsteuer mit einem superreduzierten Satz von 3% statt 17% eingeführt. Dieser wird auf den Betrag der Bau- oder Renovierungsarbeiten an einer Wohnung, die als Hauptwohnsitz dient, angewendet.
Um in den Genuss dieser günstigen Mehrwertsteuer zu kommen, ist es am besten, die Arbeiten von zugelassenen Handwerkern ausführen zu lassen, die sich um die Formalitäten kümmern. Nachdem man die Mehrwertsteuer zum Normalsatz von 17% bei einem zugelassenen Anbieter entrichtet hat, hat man fünf Jahre Zeit, um die Erstattung des Differenzbetrags bei der Verwaltung zu beantragen.
Der durch diese Steuervergünstigung erzielte Gewinn ist natürlich nicht unbegrenzt, kann aber immerhin die beträchtliche Summe von 50.000 € erreichen. Das ist ein nicht unerheblicher Spielraum, um die Rückzahlungsraten zu senken, und reicht vielleicht aus, um eine Finanzierung zu erhalten.
Sie brauchen nicht sofort eine neue Wohnung, möchten aber in Stein investieren, um Ihr Kapital zu vermehren? Der superreduzierte Mehrwertsteuersatz von 3 % kann zwar nicht auf den Kauf einer Wohnung angewendet werden, die zur Vermietung bestimmt ist, aber Sie können dennoch davon profitieren, wenn Sie Renovierungsarbeiten durchführen und beispielsweise die Energieeffizienz verbessern.
Um das Angebot an Mietimmobilien zu erweitern, wird derzeit im Ausschuss für Wohnungswesen eine beschleunigte Abschreibung mit einem Satz von 6% im Jahr der Fertigstellung der Wohnung und in den folgenden sechs Jahren diskutiert. Bei Altbauwohnungen soll dieser Satz auf den Betrag der Renovierungsarbeiten angewandt werden, sofern dieser mehr als 20% des Kaufpreises der Wohnung beträgt.
Weitere Maßnahmen, wie die Anhebung der Obergrenzen für abzugsfähige Schuldzinsen und die superreduzierte Mehrwertsteuer, sind in Planung. Zögern Sie nicht, Ihren Immobilienkreditmakler zu konsultieren (Link auf Startseite oder Kontaktseite LuxKredit)!
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